Häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuerrückerstattung

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Wir bieten Rückerstattungslösungen für alle EU-Länder sowie ausgewählte Drittstaaten an. Unser Team prüft kontinuierlich neue Märkte, um unseren Service zu erweitern.

In der Regel dauert der gesamte Vorgang zwischen sechs bis zwölf Wochen, abhängig von der Bearbeitungszeit der jeweiligen Behörde und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

Sie benötigen digitalisierte Originalrechnungen, Nachweise der geschäftlichen Reisetätigkeit sowie gegebenenfalls Meldeformulare der entsprechenden Länder.

Es gibt keine pauschale Mindestforderung. Einige Länder setzen jedoch eine Untergrenze für den Rückerstattungsbetrag voraus, die wir individuell prüfen.

Die Bearbeitungsdauer einer Mehrwertsteuerrückerstattung variiert je nach Land und Behörde. In vielen Fällen liegt der Zeitraum zwischen sechs und zwölf Monaten. VATaVance begleitet Sie während des gesamten Ablaufs, von der Einreichung der Dokumente bis zur abschließenden Prüfung, und hält Sie über jeden Statusschritt informiert.

VATaVance ermöglicht Anträge in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in EFTA-Ländern wie Norwegen, Island und Liechtenstein. Für Schweizer Unternehmen bieten wir zudem Unterstützung bei Rückerstattungen in Staaten mit Rückerstattungsabkommen.

Für Ihren Antrag benötigen wir in der Regel Originalrechnungen, Nachweise über Geschäftsreisen (falls zutreffend) sowie eine Kopie Ihres Mehrwertsteuerbescheids. VATaVance prüft Ihre Unterlagen im Vorfeld auf Vollständigkeit und stellt fehlende Daten übersichtlich zusammen.

Ja, unabhängig von der Unternehmensgröße können Sie eine Mehrwertsteuerrückerstattung einreichen. VATaVance berücksichtigt Schwellenwerte der einzelnen Länder und hilft Ihnen, die jeweils geltenden Meldepflichten zu erfüllen.

Unsere Gebühren basieren auf dem Umfang Ihrer Anträge und der Komplexität der jeweiligen Rückerstattungsländer. Eine transparente Übersicht zu allen Kosten stellen wir Ihnen vorab zur Verfügung – ohne versteckte Posten.

Einige Länder setzen einen Mindestbetrag von oft 400 € oder gleichwertig voraus. VATaVance prüft Ihr Anfragevolumen und informiert Sie, falls Ihr Rückerstattungsanspruch den Mindestwert eines Landes nicht erreicht.

VATaVance arbeitet in enger Abstimmung mit Steuerbehörden und nutzt bewährte Softwarelösungen, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Regelmäßige Updates in den Vorschriften werden automatisch berücksichtigt.

Registrieren Sie sich auf vatavance.com, füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie Ihre Belege hoch. Unser Team in Bern prüft Ihre Daten umgehend und bereitet den Antrag vor.